AGB
Schuh- & Schlüsseldienst
Allgemeine    Geschäftsbedingungen - Haftung - Impressum
    
24-Stunden- Schlüsseldienst /   Schlüsselnotdienst. Inhaber, Verantwortliche,   Gerichtsstand
    
1. Legitimation bei   Tür-/Fahrzeug-/Objektöffnungen.
    Auf wunsch des   Schlüsseldienst / Monteurs ist der Kunde verpflichtet, die Berechtigung für die   Öffnung des Objektes zu beweisen.   Dies kann durch ein amtliches   Ausweisdokument (Bundespersonalausweis oder Reisepass, Fahrzeugbescheinigung)   mit Adressangabe oder durch Bezeugung durch einen Nachbarn geschehen. Ist die   Legitimation nicht möglich, ist der Monteur berechtigt, die Öffnung des Objektes   zu verweigern oder Zeugen hinzuzuziehen. Ist auch dies nicht möglich, ist es dem   Monteur freigestellt, die Behörden (Ordnungsamt oder Polizei) mit der   Personalienfeststellung zu beauftragen.
 2. Vertragsgegenstand
    Gegenstand aller   Leistungen sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Schlüsselnotdienst -Schuh-Dok , dessen Inhalt der Kunde mit seiner Unterschrift oder seiner   Onlinebestellung als akzeptiert bestätigt. Sie gelten sowohl für Firmen- als   auch für Privatkunden.
 3. Haftung bei Notöffnungen
    Der Kunde wird   darüber informiert, dass es bei Notöffnungen zu folgeschäden an dem zu öffnenden   Objekt kommen kann. Eine Haftung für entstandene Schäden, die durch die   Öffnungstätigkeit entstanden sind, wird generell ausgeschlossen, sofern der   Monteur nicht nachweislich vorsätzlich gehandelt hat. Wurde dem Kunden vor der   Auftragserteilung (z.b. telefonisch) eine zerstörungsfreie Öffnung garantiert,   was sich später als falsch erweisen sollte, ist der Monteur verpflichtet, vor   eintreten eines Schadens Rücksprache mit dem Kunden zu halten und diesen auf   eventuelle Folgeschäden zu belehren. Wird dennoch der Auftrag zur Notöffnung   erteilt, wird für Folgeschäden nicht gehaftet. Ist ein zu öffnendes Objekt   abgeschlossen, zusätzlich gesichert, oder lässt sich nicht zerstörungsfrei   öffnen, wird es auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gewaltsam geöffnet. Der   Kunde verzichtet ausdrücklich auf Schadenersatzansprüche jeder Art, da er dieser   Öffnungsmethode ausdrücklich zugestimmt hat. Erklärt der Kunde ausdrücklich, der   Haftungsklausel zu wiedersprechen, ist der Monteur verpflichtet, die Notöffnung   zu unterlassen und dem Kunden, nach eigenem Ermessen, eine Leerfahrt in Rechnung   zu stellen.
 4. Zahlungsmöglichkeiten
    Rechnungen sind   Zahlbar sofort ohne Abzug. Restbeträge sind, sofern nicht gesondert vereinbart,   binnen dreier Werktage auf das Girokonto des Schlüsselnotdienst -Schuh-Dok zu   überweisen. Privatkunden: Wir bestehen bei allen Leistungen auf Barzahlung beim   Monteur. In Ausnahmefällen gewähren wir eine Rechnungsstellung per Überweisung.   Firmenkunden: Sie erhalten eine Rechnung mit ausgewiesener Mwst., zahlbar sofort   ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug versenden wir nach 10 Tagen eine Mahnung. Ist der   Kunde nach weiteren 6 Tagen noch immer im Zahlungsverzug, übergeben wir unsere   Forderung an ein Inkassobüro zur weiteren Bearbeitung, wodurch dem Kunden   weitere Belastungen entstehen. Zahlungsunfähigkeit ist bei Erkennen rechtzeitig,   innerhalb der Fristen, sofort mitzuteilen.
 5. Widerruf
    Die Frist beginnt   am Tag nachdem Sie die Ware/Dienstleistung und die Widerrufsbelehrung in   Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige   Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:  Schlüsselnotdienst -   Schuh-Dok, 47443 Moers - Römerstrasse 570 - E-Mail: info@schuh-dok.de. Der Widerruf bedarf   der Schriftform.
 5a. Widerrufsfolgen
    Verpflichtungen zur   Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer   Widerrufserklärung erfüllen.
 6. Währung
    Sofern nicht anders   angegeben, kommt die Euro- Währung zum Einsatz. Dies gilt auch bei fehlenden   Währungsangaben.
 7. Garantie und   Gewährleistung
    Auf Sachlieferungen   gewähren wir eine gesetzliche Garantiezeit von zwei Jahren beginnend ab   Kaufdatum. Die Garantie bezieht sich auf Defekt der Sache, nicht jedoch auf   Verschleiß oder Selbstverschulden oder unsachgemäßer Verwendung der Sache oder   deren Komponenten. Fremdverschulden, Einbruch, Vandalismus, Gewalteinwirkung,   Naturkatastrophen und Schäden durch Krieg sind vom Umtausch ausgeschlossen.   Sonderanfertigungen, dazu zählen insbesondere Schlüssel und Kundenspezifische   Ware, sind generell vom Umtausch ausgeschlossen.
8. Salvatorische Klausel
  Sollte eine- oder   mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich unwirksam   sein, oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
      9. Zuständig ist das   Finanzamt Moers
    Diese AGB sind Bestandteil eines   jeden Vertrages zwischen uns und dem Kunden und kommen zu jeder Zeit zum   Einsatz. Gerichtsstand ist Moers.